FA WISSEN / LERNPFAD
Steuern vertiefend: Teilfreistellung, Vorabpauschale, Verlusttöpfe
Warum wird mein Fonds besteuert, obwohl nichts ausgeschüttet wurde - und was darf ich mit was verrechnen?
Die Abgeltungsteuer wirkt simpel - bis der erste Fonds eine Vorabpauschale abrechnet, ein Verlust sich nicht verrechnen lässt und die ausländische Dividende doppelt besteuert erscheint. Dieser Pfad öffnet die Maschine hinter dem Tarif: die Teilfreistellung als fester Freistellungssatz je Fondskategorie, die Vorabpauschale als jährliche Vorauszahlung, die Verlusttöpfe als gesetzliche Trennwände, die Quellensteuer als anrechenbare, aber begrenzte Vorauszahlung im Ausland - und die Anlage KAP als das Formular, das alles zusammenführt. Am Ende verstehst du deine Steuerbescheinigung Zeile für Zeile.
- Zielgruppe
- Alle
- Dauer
- ca. 2 Stunden
- Voraussetzungen
- Lernpfad 08 (Steuern auf Kapitalerträge) ist die direkte Vorbereitung.
- Lernziel
- Du verstehst, wie Fonds, Verluste und Pauschalen besteuert werden und wo Beratung nötig ist.
Schritte
Dein Fortschritt bleibt nur auf diesem Gerät gespeichert (localStorage), nicht auf einem Server.
Teilfreistellung: Warum Fondserträge nur zum Teil besteuert werden
Der Freistellungssatz: 30, 15, 60 oder 80 Prozent - je nach Fondskategorie.
Vorabpauschale: die jährliche Vorauszahlung auf Fondsgewinne
Der Vorschuss: Wie die jährliche Vorabpauschale berechnet und später angerechnet wird.
Verlustverrechnung: die Töpfe, die das Gesetz trennt
Die Trennwände: Warum Aktienverluste nur Aktiengewinne ausgleichen dürfen.
Aktien oder ETF: zwei Wege durch dieselbe Steuer
Der Vergleich: ein Tarif, zwei Rechenwege - Aktien und Fonds nebeneinander.
Quellensteuer im Ausland: anrechnen, aber nur bis zur Grenze
Die Grenze: Anrechnung ausländischer Quellensteuer und die Rolle der Abkommen.
Anlage KAP: Wann Kapitalerträge in die Steuererklärung gehören
Das Formular: Wann die Anlage KAP Pflicht ist und wann sie sich lohnt.
Wo ein Steuerberater nötig ist: Grenzen der Selbsthilfe
Die Beratungsgrenze: Ab welcher Komplexität Profi-Hilfe der richtige Schritt ist.
Begriffe auf diesem Weg
ThesaurierungInvestmentfondsRendite
Abschluss-Check
Aufgaben
Überlege zuerst selbst, dann klappe die Musterlösung auf.
Im Januar bucht deine Depotbank Steuern für deinen thesaurierenden Aktien-ETF ab, obwohl nichts ausgeschüttet wurde. Was rechnest du nach, um die Abbuchung einzuordnen?
Die Vorabpauschale: Basisertrag = Rücknahmepreis zum Jahresbeginn mal 70 Prozent des Basiszinses, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres, abzüglich der Ausschüttungen. Davon sind bei einem Aktienfonds 30 Prozent teilfreigestellt; die Pauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet.
Du hast im selben Jahr mit einer Aktie 2.000 Euro verloren und mit einem Aktienfonds 1.500 Euro Gewinn gemacht. Deine Bank verrechnet nichts. Warum nicht - und was bleibt dir?
Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden - der Fondsgewinn gehört zum allgemeinen Topf. Der Aktienverlust wandert als Verlustvortrag ins Folgejahr und wartet auf künftige Aktiengewinne.
Auf deiner Abrechnung einer US-Dividende stehen: einbehaltene Quellensteuer, davon angerechnet, davon nicht angerechnet. Welche Grenzen erklären die Zeilen?
Deutschland rechnet ausländische Steuer auf Kapitalerträge an, höchstens 25 Prozent auf den einzelnen Kapitalertrag und nur bis zur Höhe der deutschen Steuer auf diese Erträge (§ 32d Absatz 5 EStG). Was darüber liegt, ist grundsätzlich im Quellenstaat zurückzufordern; das DBA regelt die Aufteilung der Besteuerungsrechte.
Quiz-Selbsttest
Antworte zuerst im Kopf, dann klappe die Antwort auf.
Wie hoch ist die Teilfreistellung bei Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds?
30 Prozent der Erträge bei Aktienfonds, die Hälfte davon (15 Prozent) bei Mischfonds, 60 Prozent bei Immobilienfonds und 80 Prozent bei Auslands-Immobilienfonds (§ 20 InvStG).
Wann gilt die Vorabpauschale als zugeflossen, und was passiert beim späteren Verkauf?
Am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres. Beim Verkauf werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen auf den Veräußerungsgewinn angerechnet - es ist eine Vorauszahlung, keine Zusatzsteuer.
Danach weiter mit
- Nachhaltig anlegen: ESG verstehen - Steuern verstehst du jetzt - der nächste Pfad ordnet ein, was nachhaltiges Anlegen mit ESG-Kriterien und Greenwashing-Regeln konkret bedeutet.
Allgemeine Information, keine Anlageberatung. Risikohinweis