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Verlustverrechnung: die Töpfe, die das Gesetz trennt

Von der FA Redaktion · 26.10.2026, 23:01 Uhr · mit KI-Unterstützung erstellt einordnung
Verlustverrechnung: die Töpfe, die das Gesetz trennt
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Stand: 26.10.2026, Abend

Das Wichtigste in Kürze
  • Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
  • Sie mindern aber die Kapitaleinkünfte der folgenden Jahre - der Verlustvortrag.
  • Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden.
  • Über Depots hinweg verrechnet das Finanzamt - dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung der Bank.

Die erste Mauer: keine Querverrechnung

§ 20 Absatz 6 Satz 1 EStG ist eindeutig: Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden und auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Ein Depotverlust senkt also weder deine Lohnsteuer noch deine Steuer auf Mieteinnahmen. Was bleibt, ist Satz 2: Die Verluste mindern die Kapitaleinkünfte, die du in den folgenden Veranlagungszeiträumen erzielst. Das ist der Verlustvortrag - der Verlust ist nicht weg, sondern wartet auf künftige Gewinne derselben Einkunftsart.

Die zweite Mauer: der Aktientopf

Innerhalb der Kapitaleinkünfte gibt es eine weitere Trennung. Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG dürfen Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden. Ein Aktienverlust lässt sich also nicht mit Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinnen verrechnen - nur mit Aktiengewinnen, jetzt oder künftig. Verluste aus anderen Kapitalanlagen - etwa aus Fonds oder Anleihen - bilden den allgemeinen Topf, der breiter verrechenbar ist. Das Bild der "Töpfe" ist dabei nur ein Erklärmodell für das, was der Gesetzestext getrennt hält.

Verrechnung im Depot und darüber hinaus

Die erste Verrechnungsebene ist deine Bank: Sie verrechnet Gewinne und Verluste innerhalb desselben Depots automatisch und führt Verlusttöpfe weiter. Die zweite Ebene ist das Finanzamt: Sollen Verluste über mehrere Depots hinweg oder ins Folgejahr verrechnet werden, braucht es nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG eine Bescheinigung der Bank im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 - die sogenannte Verlustbescheinigung. Mit ihr prüft das Finanzamt den Steuereinbehalt neu; den Antrag auf diese Überprüfung beschreibt § 32d Absatz 4 EStG, der neben nicht berücksichtigten Verlusten auch Verlustvorträge und noch nicht berücksichtigte ausländische Steuern nennt. Wie der Antrag über die Anlage KAP läuft, steht im nächsten Schritt dieses Pfads.

Einordnung für die Praxis

Die Trennung hat eine planbare Konsequenz: Welche Anlage im Verlust verkauft wird, entscheidet darüber, wogegen der Verlust überhaupt verrechenbar ist - ein Faktor bei der Reihenfolge von Verkäufen, keine Anleitung zum Handeln. Den Rahmen der Besteuerung erklärt der Artikel zur steuerlichen Behandlung von Aktien und ETF. Keine Steuerberatung; komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.

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Häufige Fragen

Kann ich Depotverluste mit meinem Gehalt verrechnen?

Nein. Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie mindern nur künftige Kapitaleinkünfte - der Verlustvortrag.

Warum lässt sich mein Aktienverlust nicht mit Zinsen verrechnen?

Weil § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG Verluste aus der Veräußerung von Aktien auf den Ausgleich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien beschränkt. Der Aktientopf ist vom allgemeinen Verlusttopf getrennt.

Wie verrechne ich Verluste zwischen zwei Depots?

Über das Finanzamt: Du brauchst eine Verlustbescheinigung der Bank nach § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG und stellst mit der Steuererklärung den Antrag auf Überprüfung des Steuerbehalts nach § 32d Absatz 4.

Quellen: § 20 Einkommensteuergesetz: Einkünfte aus Kapitalvermögen (abgerufen 26.10.2026) · § 32d EStG: Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (abgerufen 26.10.2026)
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und Einordnung. Er ist keine Anlageberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Kursdaten können verzögert oder fehlerhaft sein. Mehr dazu im Risikohinweis.