
Stand: 26.10.2026, Abend
Die ELSTER-Anleitung beschreibt die Anlage KAP als das Formular für Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen und zur Anrechnung von Steuern: Antrag auf Günstigerprüfung bei Steuerabzug, Antrag auf Überprüfung des Steuerbehalts, Erklärung von Kapitalerträgen, Steuerabzugsbeträge und anzurechnende Steuern (ELSTER, abgerufen 26.10.2026). Für Erträge aus Investmentfonds gibt es die Anlage KAP-INV; die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag gehören stets in die Anlage KAP. Pflicht wird die Erklärung, wenn Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben - § 32d Absatz 3 EStG ordnet dann eine Veranlagung ausdrücklich an, auch wenn sonst keine Erklärungspflicht bestünde.
Häufiger ist die freiwillige Prüfung: § 32d Absatz 4 EStG erlaubt den Antrag auf Steuerfestsetzung zur Überprüfung des Steuerbehalts - insbesondere bei einem nicht vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag, eines noch nicht berücksichtigten Verlusts oder Verlustvortrags und noch nicht berücksichtigter ausländischer Steuern. Das Finanzamt rechnet dann nach, ob zu viel einbehalten wurde, und erstattet die Differenz. Fälle sind typischerweise: Freistellungsaufträge ungünstig verteilt, Verluste in einem zweiten Depot, ausländische Quellensteuer über dem Anrechnungssatz.
Der zweite Hebel ist § 32d Absatz 6 EStG: Auf Antrag werden die Kapitaleinkünfte statt mit dem gesonderten Tarif mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, wenn das insgesamt günstiger ist - die Günstigerprüfung. Zwei Einschränkungen stehen im Gesetz: Der Antrag kann nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge des Jahres gestellt werden, und bei zusammenveranlagten Ehegatten nur für die Kapitalerträge beider. Relevant ist die Prüfung vor allem bei niedrigem Gesamteinkommen; das Finanzamt rechnet beide Varianten und wendet automatisch die günstigere an.
Für die meisten Anleger mit einem Depot und erteiltem Freistellungsauftrag ist die Kapitalertragsteuer mit dem Abzug an der Bank abgegolten - die Anlage KAP ist dann optional, nicht Pflicht. Sie wird relevant, sobald etwas aus dem Automatismus fällt: Erträge ohne Steuerabzug, verteilte Pauschbeträge, Verluste, Ausland. Die Zahlen dazu liefert die jährliche Steuerbescheinigung der Bank. Bei komplexeren Konstellationen - etwa mehreren Depots mit Verlusten - grenzt der Artikel Wann ein Steuerberater nötig ist die Do-it-yourself-Zone von der Beratungszone ab. Keine Steuerberatung.
Pflicht ist sie, wenn du Kapitalerträge hattest, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben. Freiwillig ist sie sinnvoll, wenn eine Überprüfung des Steuerbehalts oder die Günstigerprüfung eine Erstattung erwarten lässt.
Ob der persönliche Steuersatz auf die Kapitaleinkünfte günstiger ist als der gesonderte Tarif von 25 Prozent. Der Antrag gilt einheitlich für sämtliche Kapitalerträge des Jahres - das Finanzamt wendet automatisch die günstigere Variante an.
Erträge aus Investmentfonds - Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne - gehören in die Anlage KAP-INV. Die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag bleiben in der Anlage KAP.