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Die drei Säulen der Altersvorsorge: gesetzlich, betrieblich, privat

Von der FA Redaktion · 26.10.2026, 22:55 Uhr · mit KI-Unterstützung erstellt einordnung
Die drei Säulen der Altersvorsorge: gesetzlich, betrieblich, privat
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Stand: 26.10.2026, Abend

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Altersvorsorge in Deutschland ruht auf drei Säulen: gesetzliche Rente, betriebliche und private Vorsorge.
  • Die betriebliche Altersversorgung ist nicht gesetzlich verpflichtend, sondern wird arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart.
  • Die private Säule wird ab 1. Januar 2027 neu geordnet, bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz.
  • Dieser Artikel ordnet ein. Er empfiehlt kein Produkt.

Die Idee der drei Säulen

Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die betriebliche Altersversorgung als eine der drei Säulen, auf denen die Altersvorsorge in Deutschland aufgebaut ist; daneben gibt es die gesetzliche und die private Vorsorge (BMAS, abgerufen 26.10.2026). Die Säulen unterscheiden sich darin, wer sie organisiert, wer einzahlt und wie sie staatlich behandelt werden.

Säule 1: gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die Grundlage für die meisten Beschäftigten. Beiträge werden vom Einkommen abgeführt, die Rente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Mehr dazu im Artikel gesetzliche Rente erklärt.

Säule 2: betriebliche Altersversorgung

Hier sagt der Arbeitgeber Leistungen zu oder wandelt Entgelt um. Sie ist nicht gesetzlich verpflichtend und muss arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart werden (BMAS). Einzelheiten: betriebliche Altersvorsorge.

Säule 3: private Vorsorge

Dazu gehören staatlich geförderte Verträge wie Riester und Basisrente sowie freie Anlagen, etwa in Fonds. Der Überblick steht im Artikel Riester und Rürup. Nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) starten ab 1. Januar 2027 neue geförderte Produkte, die die Riester-Rente ablösen; dazu der Artikel Altersvorsorgedepot und Reform.

Wie du sie zusammen betrachtest

Sinnvoll ist ein Blick auf alle drei Quellen in einer Summe: Was kommt aus der gesetzlichen Rente, was aus Betriebsrente, was aus privaten Verträgen? Die Differenz zum gewünschten Einkommen im Ruhestand ist die Rentenlücke. Welche Förderung auf welcher Säule möglich ist, zeigt der Artikel zu Förderung und Zulagen. Keine Anlageberatung.

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Häufige Fragen

Welche drei Säulen gibt es?

Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die Betriebsrente als eine der drei Säulen.

Ist die betriebliche Altersversorgung Pflicht?

Nein. Laut BMAS ist sie nicht gesetzlich verpflichtend, sondern wird arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart.

Ändert sich bei der privaten Vorsorge etwas?

Ja. Nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) starten ab 1. Januar 2027 neue geförderte Produkte; bestehende Riester-Verträge haben laut BMF Bestandsschutz.

Quellen: BMAS: Betriebliche Altersvorsorge (abgerufen 26.10.2026) · Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, ausgegeben am 29. Mai 2026 (abgerufen 26.10.2026) · BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026 (abgerufen 26.10.2026)
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und Einordnung. Er ist keine Anlageberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Kursdaten können verzögert oder fehlerhaft sein. Mehr dazu im Risikohinweis.