
Stand: 26.10.2026, Abend
Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die betriebliche Altersversorgung als eine der drei Säulen, auf denen die Altersvorsorge in Deutschland aufgebaut ist; daneben gibt es die gesetzliche und die private Vorsorge (BMAS, abgerufen 26.10.2026). Die Säulen unterscheiden sich darin, wer sie organisiert, wer einzahlt und wie sie staatlich behandelt werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die Grundlage für die meisten Beschäftigten. Beiträge werden vom Einkommen abgeführt, die Rente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Mehr dazu im Artikel gesetzliche Rente erklärt.
Hier sagt der Arbeitgeber Leistungen zu oder wandelt Entgelt um. Sie ist nicht gesetzlich verpflichtend und muss arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart werden (BMAS). Einzelheiten: betriebliche Altersvorsorge.
Dazu gehören staatlich geförderte Verträge wie Riester und Basisrente sowie freie Anlagen, etwa in Fonds. Der Überblick steht im Artikel Riester und Rürup. Nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) starten ab 1. Januar 2027 neue geförderte Produkte, die die Riester-Rente ablösen; dazu der Artikel Altersvorsorgedepot und Reform.
Sinnvoll ist ein Blick auf alle drei Quellen in einer Summe: Was kommt aus der gesetzlichen Rente, was aus Betriebsrente, was aus privaten Verträgen? Die Differenz zum gewünschten Einkommen im Ruhestand ist die Rentenlücke. Welche Förderung auf welcher Säule möglich ist, zeigt der Artikel zu Förderung und Zulagen. Keine Anlageberatung.
Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die Betriebsrente als eine der drei Säulen.
Nein. Laut BMAS ist sie nicht gesetzlich verpflichtend, sondern wird arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart.
Ja. Nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) starten ab 1. Januar 2027 neue geförderte Produkte; bestehende Riester-Verträge haben laut BMF Bestandsschutz.