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Förderung und Zulagen bei der Altersvorsorge: bisher und ab 2027

Von der FA Redaktion · 26.10.2026, 22:55 Uhr · mit KI-Unterstützung erstellt einordnung
Förderung und Zulagen bei der Altersvorsorge: bisher und ab 2027
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Stand: 26.10.2026, Abend

Das Wichtigste in Kürze
  • Bisher: Riester-Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 185 oder 300 Euro, dazu Sonderausgabenabzug.
  • Ab 2027 gilt nach § 84 EStG eine beitragsproportionale Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf Beiträge bis 1.800 Euro.
  • Dazu kommen Kinderzulage und ein einmaliger Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige.
  • Bei der Betriebsrente sind 2026 bis zu 8.112 Euro steuerfrei und bis zu 4.056 Euro sozialversicherungsfrei.

Riester bisher

Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr, die Kinderzulage 185 Euro für vor 2008 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Voll gewährt werden sie nur bei einem Mindesteigenbeitrag: inklusive Zulagen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro (BMF; ZfA; BaFin; abgerufen 26.10.2026). Diese Regeln gelten für Verträge mit Bestandsschutz weiter.

Die neue Grundzulage ab 2027

Der Gesetzestext der neuen Fassung des § 84 EStG (Altersvorsorgereformgesetz, Artikel 2, BGBl. 2026 I Nr. 156) lautet sinngemäß: Zulageberechtigte erhalten jährlich als Grundzulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der Beiträge von 360,01 Euro bis 1.800 Euro. Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig zusätzlich 200 Euro. Rechnung nach dem Gesetzestext: 50 Prozent von 360 Euro sind 180 Euro, 25 Prozent von 1.440 Euro sind 360 Euro, zusammen höchstens 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Das Bundesfinanzministerium nennt dasselbe Ergebnis.

Kinderzulage und Mindestbeitrag

Nach § 85 EStG neuer Fassung beträgt die Kinderzulage für jedes Kind mit festgesetztem Kindergeld 100 Prozent der geleisteten Beiträge bis 1.800 Euro, höchstens 300 Euro pro Kind. Die Zulagen werden ab dem Beitragsjahr 2027 nur gewährt, wenn ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr geleistet wird (§ 86 EStG neuer Fassung); das BMF beschreibt das als 10 Euro im Monat. Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird laut BMF erweitert, etwa um Gewerbetreibende und selbstständig Tätige mit Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Die Einzahlung in einen Vertrag ist auf 6.840 Euro im Jahr begrenzt, davon werden bis zu 1.800 Euro gefördert. Der Sonderausgabenabzug beträgt künftig maximal 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch (BMF).

Betriebsrente: Steuer und Abgaben

Bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung sind Beiträge 2026 bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (8.112 Euro), sozialversicherungsfrei bis zu 4 Prozent (4.056 Euro). Bei Entgeltumwandlung kommt unter Bedingungen ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent hinzu (BMF-Lohnsteuer-Handbuch 2026; DRV). Mehr im Artikel betriebliche Altersvorsorge.

Basisrente

Die Basisrente wird ausschließlich über den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben gefördert; dafür werden Leistungen in der Rente besteuert (Verbraucherzentrale). Der Höchstbetrag ist nach § 10 Abs. 3 EStG an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt, bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt er sich. Den Euro-Betrag für 2026 (30.826 Euro für Alleinstehende) nennt Haufe als Sekundärquelle; ich habe ihn nicht an einer amtlichen Tabelle geprüft. Siehe Riester und Rürup.

Einordnung

Förderung ist ein Baustein, kein Selbstzweck: Kosten, Flexibilität und Auszahlform zählen genauso. Die Reform im Detail: Altersvorsorgedepot und Reform. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Riester-Zulage bisher?

175 Euro Grundzulage pro Person und Jahr, dazu 185 Euro (vor 2008 geborene Kinder) oder 300 Euro (ab 2008 geborene Kinder) je Kind.

Wie berechnet sich die neue Grundzulage ab 2027?

Nach § 84 EStG neuer Fassung 50 Prozent der Beiträge bis 360 Euro plus 25 Prozent der Beiträge von 360,01 bis 1.800 Euro, also höchstens 540 Euro. Unter 25-Jährige erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich.

Was ist bei der Betriebsrente 2026 steuerfrei?

Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung bis zu 8.112 Euro; sozialversicherungsfrei sind bis zu 4.056 Euro.

Quellen: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, ausgegeben am 29. Mai 2026 (abgerufen 26.10.2026) · Deutsche Rentenversicherung, Rechtsliteratursystem: § 84 EStG Grundzulage, Rechtsstand ab 01.01.2027 (abgerufen 26.10.2026) · BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026 (abgerufen 26.10.2026) · Riester-ZfA: Staatliche Förderung für Sie (abgerufen 26.10.2026) · BMF: Lohnsteuer-Handbuch 2026, Tabellarische Übersicht (abgerufen 26.10.2026) · Deutsche Rentenversicherung: Lexikon Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (abgerufen 26.10.2026) · Verbraucherzentrale: Rürup-Rente - Fallstricke bei der Basisrente (abgerufen 26.10.2026) · Gesetze im Internet: § 10 EStG, Absatz 3 (Höchstbetrag Basisversorgung) (abgerufen 26.10.2026) · Haufe: Vorsorgeaufwendungen, Abzugsbeschränkungen der Höhe nach (abgerufen 26.10.2026)
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