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Artikel › Riester und Rürup im Überblick: Förderung, Garantie und Grenzen

Riester und Rürup im Überblick: Förderung, Garantie und Grenzen

Von der FA Redaktion · 26.10.2026, 22:55 Uhr · mit KI-Unterstützung erstellt einordnung
Riester und Rürup im Überblick: Förderung, Garantie und Grenzen
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Stand: 26.10.2026, Abend

Das Wichtigste in Kürze
  • Riester wird über Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert, die Basisrente nur über den Sonderausgabenabzug.
  • Riester-Anbieter garantieren zu Rentenbeginn mindestens Beiträge plus Zulagen.
  • Die Basisrente zahlt nur lebenslang aus und ist laut Verbraucherzentrale nicht kapitalisierbar und grundsätzlich nicht vererbbar.
  • Ab 2027 löst ein neues gefördertes Modell die Riester-Rente ab; laufende Verträge laufen weiter.

Riester-Rente

Riester-Sparer zahlen regelmäßig ein und können die Höhe flexibel anpassen. Für die Förderung müssen mindestens 60 Euro im Jahr eingezahlt werden. Die volle Zulage gibt es nur, wenn der Eigenbeitrag mindestens 4 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens erreicht, maximal 2.100 Euro abzüglich Grund- und Kinderzulage. Der Anbieter garantiert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen; die Rente wird lebenslang gezahlt (BaFin, abgerufen 26.10.2026). Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr, die Kinderzulage 185 Euro für Kinder bis Ende 2007 und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder (ZfA, abgerufen 26.10.2026).

Basisrente (Rürup)

Die Basisrente wird ausschließlich über den Sonderausgabenabzug der Beiträge gefördert. Die Verbraucherzentrale nennt als Vertragsmerkmale: nur lebenslange Rentenzahlung, Auszahlungsbeginn bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62 Jahren, keine Teilauszahlung, Ansprüche grundsätzlich nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar. Eine Hinterbliebenenrente kann nur für Ehepartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr vereinbart werden (Verbraucherzentrale Niedersachsen). Der Höchstbetrag ist nach § 10 Abs. 3 EStG an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt, bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt er sich. Den Euro-Betrag für 2026 (30.826 Euro für Alleinstehende) nennt Haufe als Sekundärquelle; ich habe ihn nicht an einer amtlichen Tabelle geprüft. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf den Höchstbetrag angerechnet. Dafür werden Leistungen in der Rente besteuert; viele Verträge sind laut Verbraucherzentrale teuer und wenig flexibel.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Beide Formen sind staatlich gefördert und für langfristiges Sparen gedacht. Riester setzt auf Zulagen und eine Garantie, die Basisrente auf einen steuerlichen Abzug und eine starre Rentenform, die vor allem für Selbstständige und Gutverdienende in der Diskussion steht. Einordnung der Förderung im Vergleich: Förderung und Zulagen.

Ausblick: Reform ab 2027

Nach dem Bundesfinanzministerium gilt für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge Bestandsschutz, und ein Wechsel nur in die neue Förderung ist per Erklärung beim Anbieter möglich. Das neue Modell erklärt der Artikel zum Altersvorsorgedepot. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Was garantiert ein Riester-Vertrag?

Nach der BaFin garantiert der Anbieter, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen.

Kann ich mir eine Basisrente auf einmal auszahlen lassen?

Nein. Laut Verbraucherzentrale sind die Ansprüche nicht kapitalisierbar; es gibt nur eine lebenslange Rente.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Laut Bundesfinanzministerium gilt Bestandsschutz: Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, können mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Per Erklärung beim Anbieter ist ein Wechsel nur in die neue Förderung möglich.

Quellen: BaFin: Riester-Rente (abgerufen 26.10.2026) · Riester-ZfA: Staatliche Förderung für Sie (abgerufen 26.10.2026) · Verbraucherzentrale Niedersachsen: Rürup-Rente (Basisrente) (abgerufen 26.10.2026) · Gesetze im Internet: § 10 EStG, Absatz 3 (Höchstbetrag Basisversorgung) (abgerufen 26.10.2026) · Haufe: Vorsorgeaufwendungen, Abzugsbeschränkungen der Höhe nach (abgerufen 26.10.2026) · Verbraucherzentrale: Rürup-Rente - Fallstricke bei der Basisrente (abgerufen 26.10.2026) · BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026 (abgerufen 26.10.2026)
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