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Artikel › Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und Steuern

Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und Steuern

Von der FA Redaktion · 26.10.2026, 22:55 Uhr · mit KI-Unterstützung erstellt einordnung
Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und Steuern
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Stand: 26.10.2026, Abend

Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
  • Arbeitnehmer können Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze verlangen (2026: 4.056 Euro).
  • Bei bestimmten Wegen muss der Arbeitgeber 15 Prozent zuschießen, soweit er Sozialabgaben spart.
  • Steuerfrei sind 2026 bis zu 8.112 Euro, sozialversicherungsfrei bis zu 4.056 Euro.

Fünf Wege, eine Betriebsrente aufzubauen

Die Deutsche Rentenversicherung nennt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (DRV, abgerufen 26.10.2026). Welchen Weg es im Betrieb gibt, bestimmt der Arbeitgeber. Die betriebliche Altersversorgung ist nicht gesetzlich verpflichtend und wird arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart (BMAS).

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Nach § 1a Betriebsrentengesetz kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung seiner künftigen Entgeltansprüche für die betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 jährlich 101.400 Euro, vier Prozent davon sind 4.056 Euro (BMF, Lohnsteuer-Handbuch 2026; Gesetzestext). Die Durchführung wird vereinbart.

Arbeitgeberzuschuss

Bei Entgeltumwandlung zugunsten einer kapitalgedeckten bAV über Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung muss der Arbeitgeber seit 1. Januar 2018 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (DRV, abgerufen 26.10.2026).

Steuer und Sozialabgaben

Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, 2026 also bis zu 8.112 Euro. Sozialversicherungsfrei sind sie dagegen nur bis zu 4 Prozent, 2026: 4.056 Euro (BMF; DRV). Wie die späteren Leistungen besteuert werden, hängt vom Durchführungsweg und vom Vertrag ab.

Worauf du achtest

Frag nach Durchführungsweg, Kosten, Zuschuss des Arbeitgebers und dem, was bei einem Jobwechsel passiert. Die Betriebsrente ist eine der drei Säulen und lässt sich mit der Förderung der privaten Vorsorge vergleichen: Förderung und Zulagen. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Ja, nach § 1a Betriebsrentengesetz bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Die Durchführung wird vereinbart.

Muss mein Arbeitgeber etwas zuzahlen?

Bei Entgeltumwandlung für Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung gilt ein Zuschuss von 15 Prozent, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.

Wie viel ist 2026 steuerfrei?

Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 8.112 Euro; sozialversicherungsfrei sind bis zu 4.056 Euro.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Lexikon Betriebliche Altersversorgung (abgerufen 26.10.2026) · Deutsche Rentenversicherung: Lexikon Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (abgerufen 26.10.2026) · Deutsche Rentenversicherung: Lexikon Beitragsfreiheit von Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (abgerufen 26.10.2026) · Gesetze im Internet: Betriebsrentengesetz, § 1a Anspruch auf Entgeltumwandlung (abgerufen 26.10.2026) · BMF: Lohnsteuer-Handbuch 2026, Tabellarische Übersicht (abgerufen 26.10.2026) · BMAS: Betriebliche Altersvorsorge (abgerufen 26.10.2026)
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