DAX 25.100,69 ▼0,87%S&P 500 7.690,73 ▲0,41%Nasdaq 26.430,89 ▲1,11%Euro Stoxx 50 6.087,80 ▼0,93%Apple 342,94 ▼0,15%Microsoft 533,52 ▲0,84%NVIDIA 217,09 ▲1,38%Tesla 368,06 ▲3,76%Amazon 262,45 ▲4,98%Alphabet 344,18 ▲1,05%Meta 705,44 ▼0,55%SAP 201,05 ▲0,61%Siemens 256,85 ▼3,51%Allianz 425,50 ▼0,09%Dt. Telekom 25,67 ▲0,39%BMW 56,74 ▼0,28%EUR/USD 1,12 ▲0,07%Gold 4.112,10 ▼0,71%Rohöl WTI 100,59 ▼2,96%Bitcoin 81.484,00 ▼1,48%Ethereum 2.386,79 ▼1,91%DAX 25.100,69 ▼0,87%S&P 500 7.690,73 ▲0,41%Nasdaq 26.430,89 ▲1,11%Euro Stoxx 50 6.087,80 ▼0,93%Apple 342,94 ▼0,15%Microsoft 533,52 ▲0,84%NVIDIA 217,09 ▲1,38%Tesla 368,06 ▲3,76%Amazon 262,45 ▲4,98%Alphabet 344,18 ▲1,05%Meta 705,44 ▼0,55%SAP 201,05 ▲0,61%Siemens 256,85 ▼3,51%Allianz 425,50 ▼0,09%Dt. Telekom 25,67 ▲0,39%BMW 56,74 ▼0,28%EUR/USD 1,12 ▲0,07%Gold 4.112,10 ▼0,71%Rohöl WTI 100,59 ▼2,96%Bitcoin 81.484,00 ▼1,48%Ethereum 2.386,79 ▼1,91%
Artikel › Kapitalertragsteuer: Beispielrechnung Schritt für Schritt

Kapitalertragsteuer: Beispielrechnung Schritt für Schritt

Von der FA Redaktion · 20.10.2026, 10:40 Uhr · mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft einordnung
Kapitalertragsteuer: Beispielrechnung Schritt für Schritt
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Das Wichtigste in drei Punkten
  1. Modellfall: 2.500 € Erträge, 1.000 € Pauschbetrag, 1.500 € steuerpflichtig.
  2. Ohne Kirchensteuer ergeben sich 375,00 € Steuer und 20,62 € Soli, zusammen 395,62 €.
  3. Mit Kirchensteuer verändert sich der Satz, weil sie die Bemessungsgrundlage mindert.

Stand: 20.10.2026. Rechtslage und Werte können sich ändern, prüfe sie vor Entscheidungen bei den verlinkten Quellen.

Zahlen machen Regeln greifbar. Wir rechnen einen vollständig fiktiven Fall durch. Er ist ein Modell. Banken runden im Detail unterschiedlich, und dein Fall kann abweichen.

Die Ausgangslage

Annahme: Eine Person erhält im Jahr 2.500 Euro Kapitalerträge bei einer Bank, etwa aus Zinsen und Dividenden. Sie hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro (Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG) erteilt. Sie zahlt keine Kirchensteuer.

1Erträge2.500 €2Pauschbetrag− 1.000 €3Steuerpflichtig1.500 €4KESt 25 %375,00 €5Soli 5,5 %20,62 €
Rechenweg: 2.500 Euro Erträge, minus 1.000 Euro Pauschbetrag, 1.500 Euro steuerpflichtig, 375 Euro Steuer, 20,62 Euro Soli.

Schritt für Schritt (ohne Kirchensteuer)

  1. Erträge 2.500,00 € minus Pauschbetrag 1.000,00 € = 1.500,00 € steuerpflichtig.
  2. Kapitalertragsteuer: 25 % von 1.500,00 € = 375,00 € (§ 32d Abs. 1 EStG).
  3. Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 375,00 € = 20,625 €. Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz (§ 4 SolzG), also 20,62 €.
  4. Summe: 395,62 €.

Mit Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt, indem die Steuer nach der Formel in § 32d Abs. 1 EStG berechnet wird. Bei 9 Prozent Kirchensteuer (BZSt: 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern) ergibt sich rechnerisch ein effektiver Satz von 100/(4+0,09) = 24,45 Prozent. Das ergibt hier ca. 366,75 Euro Steuer, ca. 33,01 Euro Kirchensteuer und ca. 20,17 Euro Soli.

Modellrechnung, fiktiv. Rundungen können je Bank abweichen.
PositionOhne KiStMit 9 % KiSt (ca.)
Steuerpflichtige Erträge1.500,00 €1.500,00 €
Kapitalertragsteuer375,00 €366,75 €
Solidaritätszuschlag20,62 €20,17 €
Kirchensteuer0,00 €33,01 €
Summe395,62 €419,93 €

Was sich ändert, wenn ...

Grenzen

Das Modell kennt weder Teilfreistellung bei Fonds noch ausländische Quellensteuer noch Vorabpauschale. Es soll nur die Rechenlogik zeigen. Vergangene Steuersätze sind kein verlässlicher Indikator für künftige. Prüfe aktuelle Werte bei den Quellen.

Sensitivität: Wie ändert sich die Steuer mit den Erträgen?

Fiktive Erträge, Pauschbetrag voll genutzt (1.000 €), keine Kirchensteuer.

ErträgeSteuerpflichtigSteuer 25 %SoliSumme
1.000 €0 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.500 €500 €125,00 €6,87 €131,87 €
2.500 €1.500 €375,00 €20,62 €395,62 €
5.000 €4.000 €1.000,00 €55,00 €1.055,00 €

Modellrechnung. 5,5 % von 125 € sind 6,875 €, daher 6,87 €.

Die Tabelle zeigt: Die Steuer wächst linear, sobald der Pauschbetrag überschritten ist. Der Satz steigt nicht mit den Erträgen. Das unterscheidet die Abgeltungsteuer vom normalen Einkommensteuertarif.

Weitere Modellfälle

So rechnest du selbst nach

  1. Alle Erträge eines Jahres bei einer Bank addieren, Verluste abziehen.
  2. Freigestellten Betrag abziehen.
  3. Ohne Kirchensteuer: Rest mal 0,25, dazu 5,5 % davon (Cent-Bruchteile streichen).
  4. Mit Kirchensteuer: Rest mal 1/(4+k) mal 100 Prozent, k = 0,08 oder 0,09, dann Kirchensteuer und Soli auf diese Steuer.

Vergleiche das Ergebnis mit der Bescheinigung deiner Bank, siehe Steuerbescheinigung lesen. Abweichungen im Cent-Bereich sind normal. Die Rechnungen sind Modelle und kein Ersatz für Beratung.

Häufige Fehler beim Selbstrechnen

Was du aus der Rechnung mitnehmen kannst

Du siehst, wie groß der Hebel des Freistellungsauftrags ist: Im Modell spart er bei 2.500 Euro Erträgen 263,75 Euro (659,37 Euro gegenüber 395,62 Euro, gerundet nach Cent). Du siehst auch, dass Zuschläge die Last spürbar erhöhen können. Mehr nicht. Die Rechnung ist keine Prognose, und sie sagt nichts darüber, wie du anlegen solltest.

Weiterlesen

Stand: 20.10.2026. Bildungsinhalt, keine Anlageberatung oder Steuer-/Rechtsberatung. Mehr dazu im Risikohinweis.

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Häufige Fragen

Ist die Rechnung verbindlich?

Nein, sie ist ein Modell. Dein tatsächlicher Steuerabzug kann wegen Rundung, Verlusten oder Kirchensteuer abweichen.

Warum 20,62 und nicht 20,63 Euro Soli?

Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz (§ 4 SolzG), es wird nicht aufgerundet.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern, sonst 9 Prozent, laut BZSt. Sie wird auf die Steuer berechnet.

Was ist ohne Freistellungsauftrag?

Die Bank rechnet ohne Abzug des Pauschbetrags. Du kannst über die Steuererklärung Steuer erstattet bekommen.

Wieso steigt der Satz nicht, wenn ich mehr verdiene?

Auf Kapitalerträge gilt ein fester Satz von 25 Prozent, nicht der progressive Einkommensteuertarif (§ 32d EStG).

Kann ich das mit einem Rechner prüfen?

Ein Taschenrechner genügt. Für Vorsteuer-Entwicklungen helfen unsere Rechner unter /rechner/, die Steuer rechnen sie nicht.

Quellen: EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen · EStG § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 9 Sparer-Pauschbetrag) · SolzG 1995 § 4 Bemessungsgrundlage und Zuschlagsatz · BZSt: Hinweis zum Informationsaustausch zur Kirchensteuer (Mustertext) · EStG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und Einordnung. Er ist keine Anlageberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Kursdaten können verzögert oder fehlerhaft sein. Mehr dazu im Risikohinweis.