
Stand: 20.10.2026. Rechtslage und Werte können sich ändern, prüfe sie vor Entscheidungen bei den verlinkten Quellen.
Zahlen machen Regeln greifbar. Wir rechnen einen vollständig fiktiven Fall durch. Er ist ein Modell. Banken runden im Detail unterschiedlich, und dein Fall kann abweichen.
Annahme: Eine Person erhält im Jahr 2.500 Euro Kapitalerträge bei einer Bank, etwa aus Zinsen und Dividenden. Sie hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro (Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG) erteilt. Sie zahlt keine Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer wird bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt, indem die Steuer nach der Formel in § 32d Abs. 1 EStG berechnet wird. Bei 9 Prozent Kirchensteuer (BZSt: 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern) ergibt sich rechnerisch ein effektiver Satz von 100/(4+0,09) = 24,45 Prozent. Das ergibt hier ca. 366,75 Euro Steuer, ca. 33,01 Euro Kirchensteuer und ca. 20,17 Euro Soli.
| Position | Ohne KiSt | Mit 9 % KiSt (ca.) |
|---|---|---|
| Steuerpflichtige Erträge | 1.500,00 € | 1.500,00 € |
| Kapitalertragsteuer | 375,00 € | 366,75 € |
| Solidaritätszuschlag | 20,62 € | 20,17 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € | 33,01 € |
| Summe | 395,62 € | 419,93 € |
Das Modell kennt weder Teilfreistellung bei Fonds noch ausländische Quellensteuer noch Vorabpauschale. Es soll nur die Rechenlogik zeigen. Vergangene Steuersätze sind kein verlässlicher Indikator für künftige. Prüfe aktuelle Werte bei den Quellen.
Fiktive Erträge, Pauschbetrag voll genutzt (1.000 €), keine Kirchensteuer.
| Erträge | Steuerpflichtig | Steuer 25 % | Soli | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 0 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 1.500 € | 500 € | 125,00 € | 6,87 € | 131,87 € |
| 2.500 € | 1.500 € | 375,00 € | 20,62 € | 395,62 € |
| 5.000 € | 4.000 € | 1.000,00 € | 55,00 € | 1.055,00 € |
Modellrechnung. 5,5 % von 125 € sind 6,875 €, daher 6,87 €.
Die Tabelle zeigt: Die Steuer wächst linear, sobald der Pauschbetrag überschritten ist. Der Satz steigt nicht mit den Erträgen. Das unterscheidet die Abgeltungsteuer vom normalen Einkommensteuertarif.
Vergleiche das Ergebnis mit der Bescheinigung deiner Bank, siehe Steuerbescheinigung lesen. Abweichungen im Cent-Bereich sind normal. Die Rechnungen sind Modelle und kein Ersatz für Beratung.
Du siehst, wie groß der Hebel des Freistellungsauftrags ist: Im Modell spart er bei 2.500 Euro Erträgen 263,75 Euro (659,37 Euro gegenüber 395,62 Euro, gerundet nach Cent). Du siehst auch, dass Zuschläge die Last spürbar erhöhen können. Mehr nicht. Die Rechnung ist keine Prognose, und sie sagt nichts darüber, wie du anlegen solltest.
Stand: 20.10.2026. Bildungsinhalt, keine Anlageberatung oder Steuer-/Rechtsberatung. Mehr dazu im Risikohinweis.
Nein, sie ist ein Modell. Dein tatsächlicher Steuerabzug kann wegen Rundung, Verlusten oder Kirchensteuer abweichen.
Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz (§ 4 SolzG), es wird nicht aufgerundet.
8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern, sonst 9 Prozent, laut BZSt. Sie wird auf die Steuer berechnet.
Die Bank rechnet ohne Abzug des Pauschbetrags. Du kannst über die Steuererklärung Steuer erstattet bekommen.
Auf Kapitalerträge gilt ein fester Satz von 25 Prozent, nicht der progressive Einkommensteuertarif (§ 32d EStG).
Ein Taschenrechner genügt. Für Vorsteuer-Entwicklungen helfen unsere Rechner unter /rechner/, die Steuer rechnen sie nicht.