
Stand: 20.10.2026. Rechtslage und Werte können sich ändern, prüfe sie vor Entscheidungen bei den verlinkten Quellen.
Du hast Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne erzielt und fragst dich, was davon beim Finanzamt landet. Dieser Artikel erklärt die Grundidee der Abgeltungsteuer. Er ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Das Gesetz sieht für Einkünfte aus Kapitalvermögen einen besonderen Steuertarif vor: Nach § 32d Abs. 1 EStG beträgt die Einkommensteuer 25 Prozent der Kapitalerträge. Die Steuer wird meist an der Quelle einbehalten. Im Alltag heißt sie Abgeltungsteuer, formal ist es die Kapitalertragsteuer. Abgegolten bedeutet: Mit dem Abzug ist die Steuer auf diese Erträge in der Regel erledigt, du musst sie nicht zusätzlich in der Steuererklärung angeben.
§ 20 EStG zählt unter anderem Dividenden, Zinsen und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren auf. Auch Ausschüttungen und Erträge von Fonds und ETFs können dazugehören, hier gelten zusätzliche Regeln, etwa Teilfreistellungen. Die Details dazu sind ein eigenes Thema.
Zur Steuer kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der festgesetzten Steuer (§ 4 SolzG). Aus 25 Prozent werden damit 26,375 Prozent. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer. Laut BZSt beträgt sie 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern, bezogen auf die Steuer. Weil die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage mindert, rechnet das Gesetz mit einer Formel (§ 32d Abs. 1 EStG), die den Satz etwas senkt.
| Fall | Gesamtbelastung auf den steuerpflichtigen Ertrag (rechnerisch) |
|---|---|
| Ohne Kirchensteuer | 26,375 % |
| Mit 9 % Kirchensteuer | ca. 27,99 % |
| Mit 8 % Kirchensteuer | ca. 27,82 % |
Die auszahlende Stelle, meist Bank oder Broker, behält die Steuer ein und führt sie ab (§ 43 und § 43a EStG). Sie gleicht dabei im Kalenderjahr negative Kapitalerträge bis zur Höhe der positiven aus (§ 43a Abs. 3). Bei einem Depot im Ausland ist das meist anders, dann musst du die Erträge selbst erklären.
Es gibt Sonderfälle, etwa Auslandsdepots, Verlustverrechnung über mehrere Banken, Kirchenaustritt oder Erträge aus Beteiligungen. Die genannten Prozentsätze können sich ändern. Bei individuellen Fragen helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, siehe Wo ein Steuerberater nötig ist.
Fiktiv: Du hast 3.000 Euro Kapitalerträge, keinen Freistellungsauftrag und zahlst keine Kirchensteuer. Wie viel Steuer und Soli behält die Bank ein? Lösung: 3.000 mal 25 Prozent sind 750 Euro. Soli: 5,5 Prozent davon sind 41,25 Euro. Zusammen 791,25 Euro. Mit einem Freistellungsauftrag über 1.000 Euro wären nur 2.000 Euro steuerpflichtig: 500 Euro plus 27,50 Euro Soli, zusammen 527,50 Euro. Beide Rechnungen sind Modelle.
Die Quellen unten führen zu den Gesetzestexten. Einzelfälle klärt eine Beratung. Vergangene Entwicklung und Steuersätze sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft, Gesetze ändern sich.
Die folgenden Fälle sind fiktiv und vereinfacht: kein Kirchensteuerabzug, kein Freistellungsauftrag, eine Bank. Sie zeigen, wie Gewinne, Verluste und Dividenden zusammenspielen.
| Fall | Steuerpflichtiger Betrag | Steuer (25 %) | Soli (5,5 %) | Summe |
|---|---|---|---|---|
| A: Dividende 800 € | 800,00 € | 200,00 € | 11,00 € | 211,00 € |
| B: Gewinn 2.000 €, Verlust 1.200 € (gleiche Bank) | 800,00 € | 200,00 € | 11,00 € | 211,00 € |
| C: Gewinn 2.000 € bei Bank 1, Verlust 1.200 € bei Bank 2 | 2.000,00 € bei Bank 1 | 500,00 € | 27,50 € | 527,50 € |
Modellrechnung. Bei Fall C kennt Bank 1 den Verlust bei Bank 2 nicht.
Der Unterschied zwischen B und C ist der Kern der Verlustverrechnung: Die Bank gleicht nur innerhalb ihres eigenen Hauses aus (§ 43a Abs. 3 EStG). Wer Verluste bei einer anderen Bank hat, kann dafür eine Verlustbescheinigung verlangen und den Ausgleich über die Steuererklärung suchen. Der Antrag muss bis zum 15. Dezember des Jahres gestellt werden. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Auf unserem Renditerechner kannst du Erträge vor Steuern durchspielen, die Steuer selbst rechnet er nicht.
Stand: 20.10.2026. Bildungsinhalt, keine Anlageberatung oder Steuer-/Rechtsberatung. Mehr dazu im Risikohinweis.
Wenn die Bank die Steuer abgeführt hat, ist sie in der Regel abgegolten. Ausnahmen und Wahlrechte gibt es, etwa die Günstigerprüfung.
25 Prozent Einkommensteuer (§ 32d EStG), dazu 5,5 Prozent Soli auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Ja, Zinsen sind Kapitalerträge. Bis zum Sparer-Pauschbetrag fällt bei vorhandenem Freistellungsauftrag keine Steuer an.
Die Bank gleicht Verluste im selben Kalenderjahr mit Gewinnen aus. Nicht ausgeglichene Verluste werden grundsätzlich vorgetragen (§ 43a Abs. 3 EStG).
Vor allem in §§ 20, 32d, 43, 43a EStG und § 4 SolzG. Die Links stehen unter den Quellen.
Das Gesetz kann geändert werden. Prüfe vor Entscheidungen den aktuellen Gesetzestext.