
Stand: 26.10.2026, Abend
Eine Krypto-Börse bringt Käufer und Verkäufer zusammen und tauscht Euro in Kryptowerte oder eine Kryptowährung in eine andere. Die meisten Nutzer legen dabei ein Konto an. Die gekauften Coins stehen dann im Konto beim Anbieter. Das ist bequem, hat aber eine Folge: Die Zugangsmittel (private Schlüssel) liegen nicht bei dir.
Die BaFin beschreibt Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden nach MiCAR als die sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten. Hinter dem Wort steckt also eine Pflicht des Anbieters. Wie gut sie erfüllt wird, kannst du als Kunde schwer selbst prüfen. Deshalb gibt es Zulassungsregeln und Aufsicht.
Die europäischen Aufsichtsbehörden raten Verbrauchern, vor einer Anlage zu prüfen, ob der Anbieter in der EU zugelassen ist. Dafür gibt es das Register der ESMA und die Seiten der nationalen Aufsicht, in Deutschland die BaFin. Nur gelistete Anbieter dürfen Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU unter MiCA erbringen. Auch Plattformen außerhalb der EU können im Netz erreichbar sein. Dann gelten laut den Aufsehern oft keine oder nur geringe Verbraucherschutzrechte. Wie MiCA aufgebaut ist, steht im Überblick zur Regulierung.
Bei der Börse vertraust du dem Anbieter, bei der eigenen Wallet dir selbst. Beides hat Risiken: Anbieter können gehackt werden, ausfallen oder Auszahlungen sperren. Bitcoin.org rät zur Vorsicht bei Diensten, die dein Geld online halten, und nennt Börsen und Online-Wallets, die gehackt wurden, ausgefallen sind oder Zugriff gesperrt haben. Eigene Verwahrung verlagert die Risiken zu dir: Verlust von Schlüsseln, Fehlbedienung, Phishing. Mehr dazu in Self-Custody-Risiken und, aus der Praxis, in Lehren aus Börsenpleiten. Keine Anlageberatung.
Das hängt vom Anbieter und der Rechtslage ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Die EU-Aufseher weisen darauf hin, dass der Schutz je nach Kryptowert und Dienstleister begrenzt sein kann. Prüfe, ob der Anbieter zugelassen ist, und lies die Bedingungen.
Auf der ESMA-Seite zu MiCA, siehe Quellen unten. Dort sind zugelassene Anbieter und weitere Verzeichnisse verlinkt.
Nein. Er ist aber nicht automatisch unter MiCA beaufsichtigt, und du hast womöglich keinen oder weniger Schutz.