
Stand: 26.10.2026, Abend
Am 11. und 14. November 2022 beantragten FTX-Gesellschaften freiwillig Insolvenzschutz nach Chapter 11 vor einem US-Insolvenzgericht in Delaware. So steht es in der Einreichung des ersten Zwischenberichts von John J. Ray III, der als Sanierungsverwalter die Führung übernahm. Strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren betrafen einzelne Personen, hier geht es nur um die Lehren für Nutzer.
Der Bericht vom 9. April 2023 beschreibt fehlende Kontrollen in Führung, Finanzen und Rechnungswesen sowie bei der Verwaltung digitaler Vermögenswerte. Beim Übernehmen der Führung fanden die Verwalter nach eigener Darstellung kaum Aufzeichnungen darüber, wo und wie Geld und digitale Vermögenswerte zu finden oder erreichbar waren, und eine umfangreiche Vermischung von Vermögenswerten. Das ist die Sicht des Sanierungsverwalters, nicht ein Urteil über einzelne Personen. Die Lehre: Ein bekannter Name und viel Werbung sind keine Sicherheit.
Erstens: Wer verwahrt meine Coins, und lässt sich nachvollziehen, ob Kundengelder getrennt gehalten werden? Zweitens: Gibt es eine Zulassung und Aufsicht, und stimmt der Eintrag im ESMA-Register (siehe Börsen und Verwahrung)? Drittens: Wie viel liegt dauerhaft auf der Plattform, und wie viel davon müsste ich dort haben? Viertens: Gibt es Anzeichen, dass Auszahlungen verzögert werden?
MiCA stellt Anforderungen an Organisation und Kundenschutz von Dienstleistern in der EU (siehe MiCA im Überblick). Sie ist kein Garantieversprechen. Eigene Verwahrung vermeidet das Anbieterrisiko, schafft aber eigene Risiken: Self-Custody-Risiken. Keine Anlageberatung.
Das haben wir für diesen Artikel nicht ausgewertet. Der aktuelle Stand des Verfahrens steht bei der Insolvenzverwaltung.
Zulassung bedeutet Aufsicht und Pflichten, aber keine Garantie. Deshalb bleibt die Frage nach Verwahrung und Klumpenrisiko sinnvoll.
Sie vermeidet das Anbieterrisiko, bringt aber eigene Risiken. Siehe den Artikel zu Self-Custody.