
Stand: 20.10.2026
Dein Geld liegt auf dem Konto, und die Bank dahinter könnte theoretisch pleitegehen. Für genau diesen Fall gibt es die Einlagensicherung: ein gesetzliches Schutzsystem, das deine Guthaben bis zu einer festen Grenze ersetzt. Wer die Grundzüge kennt, kann sein Geld so verteilen, dass es im Schutzrahmen bleibt.
Jede Bank mit Erlaubnis für das Einlagen- und Kreditgeschäft ist kraft Gesetzes Mitglied in einem Einlagensicherungssystem, erklärt die BaFin. Die Systeme finanzieren sich über Beiträge der Mitgliedsbanken. Reicht das nicht, können Sonderbeiträge erhoben oder Kredite aufgenommen werden. Die europäische Grundlage ist die Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU, die ein einheitliches Schutzniveau in der Europäischen Union festlegt, so das Bundesfinanzministerium. In Deutschland ist die Richtlinie im Einlagensicherungsgesetz umgesetzt.
Der gesetzliche Entschädigungsanspruch beträgt maximal 100.000 Euro. Die Grenze gilt pro Kunde und pro Bank, nicht pro Konto: Zwei Konten bei derselben Bank teilen sich die 100.000 Euro, Konten bei zwei verschiedenen Banken sind jeweils separat geschützt. Bei Gemeinschaftskonten hat jede Kontoinhaberin und jeder Kontoinhaber einen eigenen Anspruch, ein Ehepaar kommt also auf bis zu 200.000 Euro. Geschützt sind Einlagen in Euro und in sämtlichen anderen Währungen.
In bestimmten Lebenslagen erhöht sich die Grenze für sechs Monate nach Gutschrift auf bis zu 500.000 Euro, etwa bei Beträgen aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, bei Abfindungen oder bei Entschädigungen für gesundheitliche Schäden. Für diese Fälle musst du den Anspruch allerdings schriftlich und mit Nachweisen geltend machen.
| Situation | Schutzgrenze |
|---|---|
| Einzelkunde, eine Bank | 100.000 € |
| Gemeinschaftskonto, zwei Inhaber | 2 × 100.000 € |
| Lebensereignis (z. B. Immobilienverkauf), 6 Monate nach Gutschrift | bis 500.000 € |
| Forderungen aus Wertpapiergeschäften (Anlegerentschädigung) | 90 % der Forderung, max. 20.000 € |
Geschützt sind Einlagen: Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Spareinlagen wie das Sparbuch. Nicht geschützt sind Inhaber- und Orderschuldverschreibungen der Bank, Genussrechte und bestimmte andere Bankschulden.
Wichtig ist die Abgrenzung zu Wertpapieren: Aktien, Fondsanteile, ETFs und Anleihen in deinem Depot sind keine Einlagen und fallen deshalb nicht unter die Einlagensicherung. Sie brauchen sie auch nicht, denn sie sind dein Eigentum. Die Bank verwahrt sie nur. Geht die Bank pleite, kannst du die Herausgabe deiner Wertpapiere verlangen oder dein Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, wie die BaFin erläutert. Geschützt werden muss nur das, was der Bank gehört und dir schuldet: deine Guthaben.
Eine Ausnahme ist die Anlegerentschädigung: Sie greift, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen dir geschuldete Gelder oder verwahrte Wertpapiere nicht mehr herausgeben kann, etwa nach einer Veruntreuung. Dann ersetzt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen 90 Prozent der Forderung, höchstens 20.000 Euro.
In Deutschland gibt es mehrere Systeme nebeneinander. Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) sichert Kunden von Banken, die keinem anderen System angehören. Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind über die institutsbezogenen Sicherungssysteme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) beziehungsweise des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) geschützt. Diese Systeme sollen eine Pleite von vornherein verhindern, etwa durch Stützung oder Fusion eines Instituts. Darüber hinaus gibt es freiwillige Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände, die höhere Summen in Aussicht stellen. Achtung: Für diese freiwilligen Systeme besteht laut BaFin kein einklagbarer Rechtsanspruch. Alle gesetzlichen Systeme und die anerkannten Institutssicherungen unterliegen der Aufsicht durch die BaFin.
Banken müssen ihre Kunden über die Zugehörigkeit zu einem Sicherungssystem informieren, etwa im Informationsbogen für Einleger, den du bei Kontoeröffnung bekommst, und auf ihren Webseiten. Die Sicherungssysteme selbst führen öffentliche Mitgliederlisten. Die Bundesbank erläutert das System und verweist ebenfalls auf die zuständigen Einrichtungen. Ein kurzer Blick in die Kontounterlagen genügt also, um zu wissen, welches System für deine Bank greift und in welcher Höhe. Bei Banken aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland Kunden werben, gilt das System des Heimatlandes; die 100.000-Euro-Grenze ist dort dieselbe, Abläufe und Sprache können aber anders sein.
Du musst nichts beantragen und nichts nachweisen. Wird eine Bank zahlungsunfähig, stellt die BaFin den Entschädigungsfall fest. Die Entschädigung erfolgt dann automatisch auf Basis der Daten, die der Bank vorliegen. Die Erstattung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen, schreibt die BaFin. Lediglich für die erhöhten Summen bis 500.000 Euro nach Lebensereignissen musst du deinen Anspruch schriftlich glaubhaft machen.
Im Europäischen Wirtschaftsraum, also EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen, sind alle Staaten verpflichtet, Einlagen bis 100.000 Euro abzusichern. Die Details können abweichen, besonders bei Treuhandmodellen, bei denen dein Geld über ein anderes Institut bei einer Bank im Ausland geparkt wird. Außerhalb Europas unterscheiden sich die Systeme stark. Bei einer Bank im Ausland lohnt daher immer der Blick auf das dort zuständige System.
Die Einlagensicherung schützt vor Bankenpleiten, nicht vor allem anderen: nicht vor Kursverlusten, nicht vor Inflation und nicht vor Betrug durch Dritte, die sich als Bank ausgeben. Höhere Beträge als 100.000 Euro sind nur über freiwillige Systeme oder die Verteilung auf mehrere Banken abgesichert. Und die Sicherung greift erst, wenn die BaFin den Entschädigungsfall feststellt, nicht schon bei schlechten Nachrichten über ein Institut.
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Dieser Text ist ein Bildungsangebot und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Nicht automatisch. Gesetzlich geschützt sind 100.000 Euro. Alles darüber hängt von freiwilligen Sicherungssystemen der Bank ab, für die es keinen Rechtsanspruch gibt, oder von der Insolvenzquote. Wer mehr hat, kann auf mehrere Banken verteilen.
Nein. Die BaFin stellt den Entschädigungsfall fest, und die Erstattung bis 100.000 Euro erfolgt automatisch auf Basis der Bankdaten, innerhalb von sieben Arbeitstagen. Nur für die erhöhten Summen nach bestimmten Lebensereignissen ist ein schriftlicher Antrag nötig.
Nein. Wertpapiere sind dein Eigentum und keine Einlagen. Die Bank verwahrt sie nur. Du kannst ihre Herausgabe verlangen oder dein Depot übertragen lassen.
Ihre Kunden sind über die institutsbezogenen Sicherungssysteme (DSGV beziehungsweise BVR) geschützt, die Pleiten angeschlossener Institute verhindern sollen und zugleich als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt sind. Der gesetzliche Anspruch ist derselbe wie bei anderen Banken.