
Stand: 26.10.2026, Abend
Knock-out-Produkte ähneln Optionsscheinen: Mit wenig Kapitaleinsatz entsteht eine überproportionale Beteiligung an den Kursbewegungen eines Basiswerts, etwa einer Aktie oder eines Index. Die BaFin beschreibt dazu ein zusätzliches Merkmal: eine festgelegte Kursschwelle, die Knock-out-Barriere. Erreicht der Basiswert diese Schwelle während der Laufzeit, verfällt das Produkt sofort wertlos (BaFin, abgerufen 26.10.2026). Im Markt laufen die Produkte unter vielen Namen, zum Beispiel Turbo-Optionsschein, Mini-Future oder Turbo-Knock-Out.
Die BaFin rechnet ein Beispiel vor: Ein Index steht bei 20.000 Punkten. Ein Turbo-Long-Zertifikat hat eine Finanzierungsschwelle von 19.800 Punkten, die zugleich die Knock-out-Schwelle ist, und ein Bezugsverhältnis von 0,01. Preis: (20.000 - 19.800) x 0,01 = 2 Euro. Steigt der Index auf 20.200 Punkte, liegt der Preis bei 4 Euro, ein Plus von 100 Prozent bei einer Indexbewegung von 1 Prozent. Fällt der Index auf 19.800 Punkte oder darunter, erlischt das Produkt, der Einsatz ist verloren. Das ist ein vereinfachtes Beispiel mit runden Zahlen, keine Marktdaten.
Zum Hebel nennt die BaFin an anderer Stelle ein einfaches Rechenbild: Bei einem Hebel von fünf verändert eine Kursbewegung des Basiswerts um 10 Prozent den Wert des Produkts um 50 Prozent. Nach unten gilt dasselbe. Nach einem Knock-out nützt eine spätere Erholung des Basiswerts nicht mehr, denn das Produkt existiert nicht mehr.
Nach einer Marktuntersuchung stellte die BaFin erhebliche Bedenken fest: 74,2 Prozent der untersuchten Kleinanleger hatten über fünf Jahre beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Verluste, im Durchschnitt 6.358 Euro je Anleger. Die Aufsicht erließ daraufhin eine Allgemeinverfügung. Seit dem 16. Juni 2026 gilt: standardisierte Risikowarnung, eine Wissensabfrage vor dem Erwerb, die mindestens alle sechs Monate wiederholt wird, und keine Vorteile wie reduzierte Ordergebühren oder Neukundenboni (BaFin, 15.10.2025).
Mehr zu den Risiken im Überblick findest du im Artikel zu Verlustrisiko und Regeln bei Derivaten, zum Schuldner hinter dem Produkt im Artikel zum Emittentenrisiko. Keine Anlageberatung.
Nach der BaFin verfällt das Produkt sofort wertlos, sobald der Basiswert die Barriere während der Laufzeit erreicht. Eine spätere Erholung des Basiswerts ändert daran nichts mehr.
Wegen des Hebels: Das eingesetzte Kapital ist klein im Verhältnis zur abgebildeten Position, deshalb wirken prozentuale Kursbewegungen des Basiswerts mehrfach auf den Produktpreis.
Seit dem 16. Juni 2026 gelten laut BaFin eine standardisierte Risikowarnung, eine Wissensabfrage vor dem Kauf und ein Verbot von Boni und Gebührenvorteilen im Zusammenhang mit dem Erwerb.