
Stand: 26.10.2026, Abend
Die BaFin beschreibt für gehebelte Zertifikate: Hohe Renditechancen gehen mit hohen Verlustrisiken einher. Bei Optionsscheinen ist das Risiko eines Totalverlusts sehr hoch, bei Turbo-Zertifikaten kommt die Knock-out-Barriere hinzu. Bei Faktor-Optionsscheinen kann die tägliche Verkettung den Wert stark mindern, selbst wenn der Basiswert am Ende zum Ausgangswert zurückkehrt. Die empfohlene Haltedauer von Turbo-Zertifikaten und Faktor-Optionsscheinen nennt die BaFin mit nur einem Tag (BaFin, abgerufen 26.10.2026). Details zur Mechanik: Knock-out-Produkte und Optionspreis-Treiber.
Emittenten oder mit ihnen verbundene Unternehmen stellen häufig selbst An- und Verkaufskurse. Eine Pflicht zur Kursstellung besteht laut BaFin grundsätzlich nicht, sodass ein Kauf oder Verkauf auch zu Börsenzeiten nicht immer möglich ist. Hinzu kommt das Emittentenrisiko.
Seit dem 16. Juni 2026 gilt für Turbo-Zertifikate eine Produktintervention der BaFin: standardisierte Risikowarnung, Wissensabfrage vor dem Erwerb (mindestens alle sechs Monate zu wiederholen) und kein Anreiz durch Boni oder reduzierte Gebühren (BaFin, 15.10.2025). Weitere Regeln, etwa zur Eignungsprüfung der Anbieter, sind den Informationen deines Brokers zu entnehmen.
Der aktuelle Gesetzestext von § 20 Abs. 6 EStG enthält die frühere besondere Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mehr (Gesetze im Internet, abgerufen 26.10.2026). Als Hintergrund beschreibt die Kanzlei Forvis Mazars (Sekundärquelle), dass das Jahressteuergesetz 2024 die Sätze 5 und 6 aufgehoben hat und dass Banken die Änderung im Kapitalertragsteuerabzug erst ab dem 1. Januar 2026 umsetzen müssen; bis dahin ging es für Privatanleger über die Verlustbescheinigung in der Veranlagung. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt vom Steuerverfahren und der Bank ab - ein Fall für die Steuererklärung und gegebenenfalls fachkundige Beratung. Dies ist keine Steuerberatung.
Keine Anlageberatung.
Die BaFin nennt das Risiko eines Totalverlusts bei Optionsscheinen sehr hoch. Der Einsatz kann vollständig verloren gehen.
Die besondere Verrechnungsbeschränkung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben. Die praktische Umsetzung bei den Banken war laut Quelle ab 1. Januar 2026 vorgesehen. Im Einzelfall gibt die Steuererklärung oder eine fachkundige Beratung Klarheit.
Laut BaFin schwanken die Kurse wegen des Hebels stark, und bei Turbo-Zertifikaten kann die Barriere jederzeit erreicht werden. Faktor-Optionsscheine unterliegen zudem der täglichen Verkettung.