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Kinderdepot und Recht: Wem das Geld gehört - und was Eltern dürfen

Von der FA Redaktion · 26.10.2026, 23:05 Uhr · mit KI-Unterstützung erstellt wissen
Kinderdepot und Recht: Wem das Geld gehört - und was Eltern dürfen
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Stand: 26.10.2026, Abend

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Kinderdepot läuft auf den Namen des Kindes - das Vermögen gehört rechtlich dem Kind, nicht den Eltern.
  • Eltern verwalten als gesetzliche Vertreter und müssen das Geld des Kindes nach § 1642 BGB wirtschaftlich anlegen; für eigene Zwecke dürfen sie es nicht verwenden.
  • Mit 18 verfügt das Kind allein über das Depot - ohne Zustimmung der Eltern.
  • Das Kind hat eigene Steuerfreibeträge: 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag, mit NV-Bescheinigung 2026 bis zu 13.384 Euro.

Wem das Depot gehört

Ein Kinderdepot ist kein Elternkonto mit Kinderlabel: Inhaber ist das Kind. Weil Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind, handeln die Eltern als gesetzliche Vertreter - üben beide die elterliche Sorge gemeinsam aus, vertreten sie das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 BGB). Banken verlangen bei der Eröffnung deshalb in der Regel die Zustimmung beider Sorgeberechtigten, Geburtsurkunde und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.

Was Eltern mit dem Geld dürfen - und was nicht

Die Vermögensverwaltung der Eltern ist gesetzlich gebunden: Nach § 1642 BGB haben die Eltern das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist (abgerufen 26.10.2026). Für eigene Zwecke dürfen sie das Geld nicht verwenden. Einzahlungen auf das Kinderdepot gelten zudem rechtlich als Schenkung an das Kind - die Freibeträge stehen im Artikel zu Schenkung und Steuern in der Familie.

Der 18. Geburtstag als Stichtag

Mit der Volljährigkeit endet die Verwaltung durch die Eltern automatisch: Das Kind verfügt allein über das Depot. Das ist der häufigste Punkt, den Eltern unterschätzen - wer Kontrolle über die Auszahlung behalten will, kann sie im Kinderdepot nicht vereinbaren. Die Alternative, im eigenen Depot für das Kind zu sparen, dreht die Rechtslage um: Dann gehört das Geld den Eltern, mit deren Freibeträgen und ohne eigenen Steuervorteil des Kindes.

Die Steuerseite des Kinderdepots

Weil das Kind Eigentümer ist, hat es eigene Freibeträge: den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich (§ 20 Abs. 9 EStG), aktiviert per Freistellungsauftrag mit der Steuer-ID des Kindes. Hat das Kind keine oder nur geringe sonstige Einkünfte, kann das Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausstellen. Wie weit die Steuerfreiheit dann reicht, ergibt sich aus der Addition dreier Freibeträge: Grundfreibetrag 12.348 Euro (§ 32a EStG, ab dem Veranlagungszeitraum 2026), Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG) und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro - zusammen bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge im Jahr. Die Summe gilt nicht pauschal: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen des Kindes, sodass nennenswerte weitere Einkünfte den Spielraum entsprechend verringern (abgerufen 26.10.2026). Zwei Nebenwirkungen gehören auf den Zettel: Höhere eigene Einkünfte können die beitragsfreie Familienversicherung gefährden, und Vermögen des Kindes zählt später beim BAföG - dort gilt 2026 ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro (§ 29 BAföG). Keine Anlageberatung, keine Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Kann ich als Elternteil Geld aus dem Kinderdepot für die Familie verwenden?

Nein. Das Geld gehört dem Kind, und § 1642 BGB bindet die Verwaltung an das Wohl des Kindes. Entnahmen sind nur für Zwecke des Kindes zulässig - die Familienkasse ist kein Zweck des Kindes.

Was passiert am 18. Geburtstag mit dem Depot?

Die gesetzliche Vertretung endet, das Kind verfügt allein. Praktisch heißt das: voller Zugriff auf den gesamten Stand, ohne elterliche Zustimmung. Wer das bedenklich findet, sollte die Entscheidung für ein Kinderdepot vorher genau abwägen.

Lohnt sich die NV-Bescheinigung immer?

Sie lohnt sich, wenn die Kapitalerträge des Kindes regelmäßig über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen und das Kind sonst kaum Einkünfte hat. Der Antrag geht an das Finanzamt am Wohnsitz des Kindes und gilt in der Regel bis zu drei Jahre.

Quellen: Gesetze im Internet: § 1642 BGB - Anlegung von Geld (abgerufen 26.10.2026) · Finanztip: NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot - so bleiben über 13.000 Euro steuerfrei (abgerufen 26.10.2026) · Gesetze im Internet: § 32a EStG - Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag ab 2026 (abgerufen 26.10.2026)
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und Einordnung. Er ist keine Anlageberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Kursdaten können verzögert oder fehlerhaft sein. Mehr dazu im Risikohinweis.