
Stand: 25.10.2026, Vormittag
Die Wiener Börse beschreibt es so: In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens für eine Rechnungsperiode gegenübergestellt und der unternehmerische Erfolg - Gewinn oder Verlust - ermittelt (Börsenlexikon, abgerufen 25.10.2026). Sie beantwortet damit die Frage, ob das Unternehmen in einem Jahr mehr eingenommen als aufgewendet hat.
Die GuV ist in Staffelform aufzustellen, wahlweise nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren (Paragraf 275 Absatz 1 HGB, abgerufen 25.10.2026). Beim Gesamtkostenverfahren folgen auf die Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen die Aufwandsarten: Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Danach kommen das Finanzergebnis (Beteiligungs- und Zinserträge gegenüber Zinsaufwendungen), die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und schließlich der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag (Paragraf 275 Absatz 2 HGB).
Strukturbeispiel: Umsatzerlöse 100, Materialaufwand 40, Personalaufwand 30, Abschreibungen 10, sonstige betriebliche Aufwendungen 10 - bleibt ein Betriebsergebnis von 10. Nach Zinsen von 2 und Steuern von 2,4 steht ein Jahresüberschuss von 5,6.
Drei Stellen genügen für den Einstieg: die Umsatzerlöse ganz oben (wächst das Geschäft?), die Abschreibungen in der Mitte (hier setzt EBITDA an, das sie herausrechnet) und der Jahresüberschuss ganz unten, der in die Bilanz übergeht. Was mit dem Gewinn geschieht, regelt die Ausschüttungspolitik - dazu passt der Artikel über Dividendentermine. Keine Anlageberatung.
Das Gesamtkostenverfahren sortiert die Aufwendungen nach Kostenarten (Material, Personal, Abschreibungen). Das Umsatzkostenverfahren ordnet sie den Funktionsbereichen zu (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung) und zeigt das Bruttoergebnis vom Umsatz.
Nein. Der Gewinn ist eine Rechengröße mit Abschreibungen und Abgrenzungen. Welche Zahlungsströme dahinterstehen, zeigt die <a href="/artikel/kapitalflussrechnung-lesen/">Kapitalflussrechnung</a>.
Weil Unternehmen das Verfahren wählen dürfen und IFRS-Bilanzierer eigene Vorgaben haben. Für den Vergleich hilft ein Blick auf die Zwischensummen statt auf die Zeilenbeschriftungen.