
Der Anlagetipp kommt heute oft nicht mehr von der Bank, sondern aus dem Feed: Ein kurzes Video, ein Chart-Screenshot, ein Gesicht, das selbstbewusst in die Kamera spricht. Finfluencer machen Finanzthemen für Millionen zugänglich. Das ist wertvoll, aber es hat einen Haken: Hinter vielen Tipps steckt ein Geschäftsmodell, und manche Tipps sind schlicht Betrug.
Dieser Artikel zeigt, welche Regeln für Finfluencer gelten, woran du bezahlte Werbung und unseriöse Inhalte erkennst und wie du Posts richtig einordnest, ohne dir alles verbieten zu lassen.
Vor allem Menschen zwischen 18 und 45 Jahren informieren sich häufiger in sozialen Medien zu Finanzthemen, das hat eine BaFin-Umfrage aus dem Jahr 2024 gezeigt. Für rund 60 Prozent dieser Altersgruppe sind Finfluencer eine gute Alternative zur professionellen Beratung. Gleichzeitig ist vielen nicht bewusst, dass Finfluencer für ihre Tipps oft bezahlt werden.
Am 9. Januar 2026 haben die BaFin und die europäischen Finanzmarktaufsichten unter Federführung der ESMA ein Factsheet für Finfluencer veröffentlicht. Kernpunkte: Finfluencer tragen Verantwortung für ihre Inhalte, müssen bezahlte Kooperationen klar offenlegen, auch wenn sie selbst in das beworbene Produkt investiert sind, und müssen bei Finanzprodukten besonders sorgfältig sein, weil falsche Werbung für Verbraucher schwere finanzielle Folgen haben kann.
Die BaFin hat die Erwartungen an Finfluencer in fünf Punkte gefasst, die du auch als Prüfliste für deinen Feed nutzen kannst:
Die Grenze zieht das Gesetz, und die BaFin hat sie in ihrem Merkblatt von Februar 2025 präzisiert: Anlageberatung liegt vor, wenn jemand eine persönliche Empfehlung zu bestimmten Finanzinstrumenten gibt, die auf die persönlichen Umstände des Anlegers zugeschnitten ist oder als für ihn geeignet dargestellt wird. Allgemeine Informationen in der Öffentlichkeit, etwa ein Video über ETF im Allgemeinen, sind keine Anlageberatung. Ein konkreter Tipp im direkten Kontakt, etwa per Nachricht, kann dagegen schon erlaubnispflichtig sein.
Für dich heißt das: Wird es konkret und persönlich, etwa »genau dieses Produkt passt zu dir«, bewegst du dich in reguliertem Bereich. Dann lohnt die Frage: Hat diese Person eine Erlaubnis oder Registrierung?
Die BaFin nennt auf ihrer Seite zu Anlagetipps in sozialen Medien klare Prüfpunkte:
Der Gruppen-Köder: Du wirst in eine WhatsApp-Gruppe eingeladen, angeblich betreut von einer bekannten Börsenexpertin. Nach Wochen des Vertrauensaufbaus folgt der Hinweis auf eine Trading-Plattform. Die Namen echter Expertinnen und Unternehmen werden dabei missbraucht, die BaFin warnt seit Juni 2025 gehäuft vor dieser Masche.
Der Memecoin-Geheimtipp: Ein Video verspricht, eine neue Kryptowährung werde explodieren. Die BaFin warnt, dass Memecoins hochspekulativ sind und derartige Geheimtipps bis zum Totalverlust führen können. Oft profitieren nur die frühen Verkäufer.
Die Trading-Werbung im Newsfeed: Ein vermeintlicher Zeitungsartikel berichtet von einem System, mit dem ein Prominenter angeblich reich wurde. Die Seite imitiert echte Nachrichtenportale, alle Links führen zur selben Plattform. Das ist keine Berichterstattung, sondern Werbung, im schlimmsten Fall der Einstieg in einen Betrug.
Vier Fragen genügen für die erste Einordnung: Wer steckt dahinter und ist die Person überprüfbar? Wird sie für diesen Inhalt bezahlt, und steht das da? Werden Risiken genauso klar genannt wie Chancen? Und finde ich die Aussage in einer zweiten, unabhängigen Quelle wieder, etwa bei der BaFin, den Verbraucherzentralen oder der Bundesbank? Wer diese Fragen nicht beantworten kann, sollte den Inhalt als Unterhaltung einordnen, nicht als Grundlage für Geldentscheidungen. Und bei allem, was konkret auf deine Situation zugeschnitten ist, gilt: Unabhängige, erlaubnispflichtig regulierte Beratung und der Blick in offizielle Dokumente schlagen jeden Feed.
Nicht jeder Finfluencer ist unseriös, und nicht jede Werbung ist Betrug. Viele erklären Finanzthemen verständlich und korrekt. Dieser Artikel hilft beim Einordnen, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall und keine unabhängige Information vor einer Anlageentscheidung.
Stand: 20.10.2026. Alle Quellen wurden am 20.10.2026 abgerufen. Dieser Text ist Bildung und Einordnung, keine Anlage- oder Rechtsberatung.
Ja. Nach dem Factsheet von BaFin und ESMA vom Januar 2026 müssen sie deutlich offenlegen, wenn sie für Inhalte Geld, Geschenke oder Vergünstigungen erhalten oder selbst in das beworbene Produkt investiert sind.
Allgemeine Informationen ja. Persönliche Empfehlungen zu bestimmten Finanzinstrumenten können erlaubnispflichtige Anlageberatung sein. Wer berufsmäßig Anlageempfehlungen verbreitet, muss sich bei der BaFin registrieren lassen.
Nein. Follower, Likes und positive Kommentare lassen sich kaufen und fälschen. Die BaFin rät, die Quelle und das Fachwissen über unabhängige Wege zu prüfen.
Täter bewerben eine Aktie, die sie selbst halten. Steigt der Kurs durch die Nachfrage ihrer Follower, verkaufen sie mit Gewinn, und der Kurs fällt. Das ist verbotene Marktmanipulation.