
Bevor Geld irgendwohin fließt, gibt es einen kostenlosen Fünf-Minuten-Check, den fast niemand macht: der Blick in die Datenbanken der BaFin. Dort siehst du, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, und ob die Aufsicht öffentlich vor ihm warnt. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie das geht, und wo die Grenzen dieser Prüfung liegen.
Die BaFin stellt zwei verschiedene Recherchewege bereit, und beide beantworten unterschiedliche Fragen:
Ein typischer Eintrag liest sich so, am Beispiel einer Warnung vom 1. August 2025: Die BaFin warnt vor Angeboten von »Adaptives Scheme«, weil der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Wer solche Dienstleistungen in Deutschland anbietet, braucht die Erlaubnis der BaFin.
Drei Einschränkungen musst du kennen, sonst gibt die Prüfung falsche Sicherheit:
Für die volle Prüfung gibt es weitere öffentliche Stellen: Das Registerportal der Länder zeigt Handelsregisterdaten deutscher Unternehmen. Die Verbraucherzentralen führen Listen zweifelhafter Anbieter und bieten einen Fake-Check für Geldanlagen an. Für Krypto-Dienstleister führt die europäische Aufsicht ESMA ein eigenes Register nach der MiCA-Verordnung, in dem zugelassene Anbieter stehen, und ergänzend eine Liste nicht konformer Anbieter. International sammelt die Organisation IOSCO Warnungen vieler nationaler Aufsichten.
Stell dir vor, du bekommst eine Nachricht: Eine »Capital Wealth Group« bietet Festgeld mit 8 Prozent Zinsen im Jahr, angeblich mit europäischer Lizenz. So sähe die Prüfung aus:
Das Beispiel ist fiktiv, das Muster ist real: Die Kombination aus fehlendem Datenbankeintrag, frischer Domain und Auslandsadresse beschreibt einen großen Teil der Fälle, vor denen die BaFin warnt.
Über die Warnliste hinaus lohnt ein Blick in die thematischen Übersichten der Aufsicht: Sie erklärt aktuelle Betrugsmaschen wie unseriöse Festgeldangebote, vorbörsliche Aktienangebote oder den Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram, jeweils mit konkreten Verhaltenshinweisen. Auch die europäische Aufsicht ESMA und die internationale Aufsichtsorganisation IOSCO veröffentlichen Anlegerwarnungen, auf die die BaFin verlinkt.
Überweise kein Geld. Die BaFin erreicht dich über ihr Verbrauchertelefon unter 0800 2 100 500, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Bei konkretem Betrugsverdacht ist zusätzlich die Polizei zuständig. Wie Betrugsplattformen konkret arbeiten, zeigt der Artikel zu Fake-Brokern und Krypto-Scams.
Die Datenbanken ändern sich täglich; ein heute sauberer Eintrag kann morgen anders aussehen. Die Recherche ersetzt keine Beratung und keine Prüfung des konkreten Produkts, sie filtert nur die schlimmsten Fälle heraus. Mache sie zur Gewohnheit, idealerweise bevor du überhaupt persönliche Daten irgendwo eingibst. Genau dafür ist sie aber die beste fünf Minuten vor jeder Überweisung.
Stand: 20.10.2026. Alle Quellen wurden am 20.10.2026 abgerufen. Dieser Text ist Bildung und Einordnung, keine Anlage- oder Rechtsberatung.
Auf der Website der BaFin unter News und Warnungen, Bereich Warnmeldungen. Dort listet die Aufsicht chronologisch Unternehmen und Websites, vor denen sie warnt.
Welche Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin haben oder aus einem EWR-Staat notifiziert sind, inklusive Name, Anschrift und der konkreten erlaubten Tätigkeiten.
Nicht automatisch. Die BaFin weist darauf hin, dass ihre Warnungen nie vollständig sein können. Prüfe zusätzlich die Unternehmensdatenbank, das Impressum und unabhängige Quellen.
Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nach Notifikation bei der BaFin grenzüberschreitend in Deutschland tätig werden. Sie erscheinen dann in der Unternehmensdatenbank.