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BaFin-Warnliste und Unternehmensdatenbank: So prüfst du Anbieter

Von der FA Redaktion · 20.10.2026, 08:30 Uhr · mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft wissen
BaFin-Warnliste und Unternehmensdatenbank: So prüfst du Anbieter
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Bevor Geld irgendwohin fließt, gibt es einen kostenlosen Fünf-Minuten-Check, den fast niemand macht: der Blick in die Datenbanken der BaFin. Dort siehst du, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, und ob die Aufsicht öffentlich vor ihm warnt. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie das geht, und wo die Grenzen dieser Prüfung liegen.

Das Wichtigste in Kürze

Zwei Werkzeuge, zwei Fragen

Die BaFin stellt zwei verschiedene Recherchewege bereit, und beide beantworten unterschiedliche Fragen:

Ein typischer Eintrag liest sich so, am Beispiel einer Warnung vom 1. August 2025: Die BaFin warnt vor Angeboten von »Adaptives Scheme«, weil der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Wer solche Dienstleistungen in Deutschland anbietet, braucht die Erlaubnis der BaFin.

Schritt für Schritt: Anbieter prüfen

  1. Daten sammeln: Notiere den exakten Firmennamen, die Domain und die angegebene Adresse des Angebots. Schreibfehler sind bei Betrügern üblich, also genau hinschauen.
  2. Unternehmensdatenbank durchsuchen: Gib den Namen ins Suchfeld ein. Die Suche ergänzt automatisch einen Platzhalter am Ende; für Namensbestandteile in der Mitte stellst du selbst ein * voran. Die Ergebnisse zeigen Name, Anschrift und die konkreten Erlaubnisse.
  3. Warnmeldungen durchsuchen: Prüfe zusätzlich, ob die BaFin vor dem Unternehmen oder der Website warnt.
  4. Kategorien lesen: Steht das Unternehmen in der Datenbank, prüfe, welche Erlaubnis genau vorliegt. Eine Erlaubnis für Versicherungen ist keine für Wertpapierhandel.
  5. Ergebnis einordnen: Kein Treffer heißt nicht sauber, und ein Treffer heißt nicht risikofrei. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Warum »nicht gefunden« nicht »seriös« bedeutet

Drei Einschränkungen musst du kennen, sonst gibt die Prüfung falsche Sicherheit:

Ergänzende Register

Für die volle Prüfung gibt es weitere öffentliche Stellen: Das Registerportal der Länder zeigt Handelsregisterdaten deutscher Unternehmen. Die Verbraucherzentralen führen Listen zweifelhafter Anbieter und bieten einen Fake-Check für Geldanlagen an. Für Krypto-Dienstleister führt die europäische Aufsicht ESMA ein eigenes Register nach der MiCA-Verordnung, in dem zugelassene Anbieter stehen, und ergänzend eine Liste nicht konformer Anbieter. International sammelt die Organisation IOSCO Warnungen vieler nationaler Aufsichten.

Praxisbeispiel: Ein Angebot durchleuchtet

Stell dir vor, du bekommst eine Nachricht: Eine »Capital Wealth Group« bietet Festgeld mit 8 Prozent Zinsen im Jahr, angeblich mit europäischer Lizenz. So sähe die Prüfung aus:

  1. Du notierst Name, Domain und die IBAN-Länderkennung aus dem Angebot.
  2. In der Unternehmensdatenbank findest du den Namen nicht, oder nur ein ähnlich klingendes, echtes Institut an anderer Adresse. Das ist ein Alarmsignal, denn für Festgelder braucht der Anbieter eine Erlaubnis für Einlagengeschäfte.
  3. In den Warnmeldungen taucht die Domain vielleicht schon auf. Wenn nicht, heißt das nur, dass die BaFin den Fall noch nicht kennt.
  4. Ein Blick ins Impressum zeigt eine Adresse im Ausland und keine Handelsregisternummer. Die WHOIS-Abfrage zeigt: Die Domain ist drei Wochen alt.
  5. Ergebnis: Finger weg, Angebot der BaFin melden, bei bereits geleisteten Zahlungen Bank und Polizei einschalten.

Das Beispiel ist fiktiv, das Muster ist real: Die Kombination aus fehlendem Datenbankeintrag, frischer Domain und Auslandsadresse beschreibt einen großen Teil der Fälle, vor denen die BaFin warnt.

Was die BaFin sonst noch veröffentlicht

Über die Warnliste hinaus lohnt ein Blick in die thematischen Übersichten der Aufsicht: Sie erklärt aktuelle Betrugsmaschen wie unseriöse Festgeldangebote, vorbörsliche Aktienangebote oder den Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram, jeweils mit konkreten Verhaltenshinweisen. Auch die europäische Aufsicht ESMA und die internationale Aufsichtsorganisation IOSCO veröffentlichen Anlegerwarnungen, auf die die BaFin verlinkt.

Wenn der Verdacht bleibt

Überweise kein Geld. Die BaFin erreicht dich über ihr Verbrauchertelefon unter 0800 2 100 500, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Bei konkretem Betrugsverdacht ist zusätzlich die Polizei zuständig. Wie Betrugsplattformen konkret arbeiten, zeigt der Artikel zu Fake-Brokern und Krypto-Scams.

Grenzen und Risiken

Die Datenbanken ändern sich täglich; ein heute sauberer Eintrag kann morgen anders aussehen. Die Recherche ersetzt keine Beratung und keine Prüfung des konkreten Produkts, sie filtert nur die schlimmsten Fälle heraus. Mache sie zur Gewohnheit, idealerweise bevor du überhaupt persönliche Daten irgendwo eingibst. Genau dafür ist sie aber die beste fünf Minuten vor jeder Überweisung.

Stand: 20.10.2026. Alle Quellen wurden am 20.10.2026 abgerufen. Dieser Text ist Bildung und Einordnung, keine Anlage- oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Wo finde ich die BaFin-Warnliste?

Auf der Website der BaFin unter News und Warnungen, Bereich Warnmeldungen. Dort listet die Aufsicht chronologisch Unternehmen und Websites, vor denen sie warnt.

Was zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin?

Welche Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin haben oder aus einem EWR-Staat notifiziert sind, inklusive Name, Anschrift und der konkreten erlaubten Tätigkeiten.

Ein Anbieter steht nicht auf der Warnliste. Ist er seriös?

Nicht automatisch. Die BaFin weist darauf hin, dass ihre Warnungen nie vollständig sein können. Prüfe zusätzlich die Unternehmensdatenbank, das Impressum und unabhängige Quellen.

Was ist der Europäische Pass?

Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nach Notifikation bei der BaFin grenzüberschreitend in Deutschland tätig werden. Sie erscheinen dann in der Unternehmensdatenbank.

Quellen: BaFin: Warnmeldungen (abgerufen am 20.10.2026) · BaFin: Unternehmensdatenbank (abgerufen am 20.10.2026) · BaFin: Warnung vor Adaptives Scheme, 01.08.2025 (abgerufen am 20.10.2026) · BaFin: Geldanlage - So erkennen Sie unseriöse Angebote (abgerufen am 20.10.2026) · Verbraucherzentrale: So erkennen Sie unseriöse Online-Tradingplattformen (abgerufen am 20.10.2026)
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