
Stand: 26.10.2026, Vormittag
Wer wissen will, wann ein Unternehmen berichtet, geht am besten direkt zur Quelle: den Finanzkalender auf seiner Investor-Relations-Seite. Der Kalender der Deutschen Telekom zeigt den typischen Aufbau (abgerufen 26.10.2026): das Jahresergebnis, die drei Quartalstermine und die Hauptversammlung als fortlaufende Liste - ausgewiesen mit dem Hinweis, dass alle Termine erwartete Termine sind. Genau diesen Vorbehalt solltest du mitlesen: Bis kurz vor dem Tag kann sich ein Termin verschieben, und erst die Einladung oder Meldung macht ihn endgültig.
Hinter dem Kalender steht eine Pflicht: Nach den Paragrafen 114 ff. WpHG müssen börsennotierte Unternehmen Jahres- und Halbjahresfinanzberichte veröffentlichen, damit Anleger regelmäßig über die Geschäftsentwicklung informiert werden - Pflichtbestandteile sind die Abschlüsse und die Lageberichte (BaFin, abgerufen 26.10.2026). Viele Unternehmen berichten zusätzlich zum ersten und dritten Quartal. Aus diesem Rhythmus entsteht die Berichtssaison: Weil die Geschäftsjahre meist dem Kalenderjahr folgen, verdichten sich die Termine zu Wellen.
Vier Punkte: Erstens Quelle wählen - Emittentenkalender vor Portal-Terminlisten, denn Drittanbieter können Termine ungeprüft übernehmen. Zweitens Tageszeit beachten - Berichte erscheinen vor Börsenbeginn, während des Handels oder nach Schluss, und das prägt, wann die erste Kursreaktion möglich ist. Drittens den Vorbehalt prüfen - ein als erwartet markierter Termin ist ein Plan, keine Zusage. Viertens die zugehörigen Dokumente gleich mit speichern: Bericht, Präsentation und Webcast-Link liegen meist am selben Ort. Wie du die Meldungen dann einordnest, steht im Artikel zur Einordnung der Berichtssaison. Keine Anlageberatung.
Er ist die verbindlichste öffentliche Planungsgröße, aber häufig als erwartet ausgewiesen. Kurzfristige Verschiebungen kommen vor - die finale Bestätigung liefert die Einladung oder Meldung des Unternehmens.
Weil Drittanbieter Termine aus unterschiedlichen Quellen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten übernehmen. Im Konfliktfall gewinnt der Kalender des Emittenten.
Pflicht sind Jahres- und Halbjahresfinanzberichte. Viele größere Emittenten berichten zusätzlich zum ersten und dritten Quartal - das ist Usus, nicht die gesetzliche Grundlinie.