
Stand: 26.10.2026, Abend
Die Verbraucherzentrale beschreibt: Apps verlangen oft Zugriff auf Dienste und Daten des Geräts, etwa Adressbuch, E-Mails, Fotos oder Standort. Für Nutzer sei nicht immer nachvollziehbar, wozu und was damit passiert. Standortdaten ermöglichen laut Quelle Bewegungsprofile, aus denen erkennbar sei, wo du lebst, arbeitest und einkaufst; solche Profile würden vermarktet. Bei einer Navigations-App kann das sinnvoll sein, bei einer Bank-App gebe es dafür häufig keinen erkennbaren Grund (Verbraucherzentrale, abgerufen 26.10.2026).
Nach der Verbraucherzentrale helfen die Berechtigungseinstellungen deiner Apps, und zu beachten ist, dass unentgeltlich nicht kostenlos heißt, weil man oft mit Daten zahlt. Frage bei jeder Berechtigung: Braucht die App das für ihren Zweck? Bei KI-Tools weist die ESMA darauf hin, dass sie möglicherweise keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen für personenbezogene Daten haben (BaFin/ESMA, abgerufen 26.10.2026).
FA beschreibt für seine Rechner: Eingaben werden nicht an einen Rechendienst gesendet und nicht in Cookies oder Browser-Speichern abgelegt, die Berechnung läuft im Browser. Erst „Szenario-Link erstellen“ schreibt Werte in die URL; Links können in Verlauf, Serverprotokollen und bei Empfängern sichtbar werden, deshalb sollten nur Beispielwerte geteilt werden (finanz-adjust.de, abgerufen 26.10.2026). Das ist die Darstellung des Anbieters, die du selbst nachlesen kannst. Siehe auch KI und Finanzfragen und die Datenschutzerklärung. Keine Anlageberatung.
Die Verbraucherzentrale schreibt, dass es bei Bank-Apps häufig keinen erkennbaren Grund gibt. Prüfe die Berechtigung und gib sie nur, wenn du den Nutzen siehst.
Nach der Verbraucherzentrale zahlen Nutzer bei Apps häufig mit Daten statt mit Geld.
Persönliche Finanzdaten wie Kontonummern, Depotstände oder Zugangsdaten. Die ESMA warnt, dass solche Tools möglicherweise keine angemessene Sicherheit bieten.