
Stand: 26.10.2026, Abend
Das Deutsche Jugendinstitut hat seine Empfehlungen zur Taschengeldhöhe 2025 auf Basis neuer Daten angepasst (abgerufen 26.10.2026). Die Werte sind eine Orientierung für Familien, keine Vorgabe: unter 6 Jahre 1 bis 2 Euro pro Woche, 6 bis 7 Jahre 2 bis 3 Euro pro Woche, 8 bis 9 Jahre 3 bis 4 Euro pro Woche, 10 bis 11 Jahre 15 bis 25 Euro im Monat, 12 bis 13 Jahre 20 bis 30 Euro, 14 bis 15 Jahre 25 bis 45 Euro, 16 bis 17 Jahre 40 bis 60 Euro und ab 18 Jahren 55 bis 75 Euro monatlich - die letzten beiden Werte gelten für Jugendliche, die wirtschaftlich noch von den Eltern abhängig sind.
Der Auszahlungstakt ist Teil der Lektion: Jüngere Kinder können selten einen ganzen Monat finanziell planen, deshalb empfiehlt das Familienportal die wöchentliche Auszahlung (abgerufen 26.10.2026). Ab etwa zehn Jahren wird auf monatliche Auszahlung umgestellt - der Zeitraum wächst, die Planungsaufgabe mit ihm. Wer den Sprung begleitet, bespricht vorher, wofür das Geld reichen muss und was zusätzlich von den Eltern kommt.
Ab etwa zwölf Jahren empfiehlt das DJI zusätzlich zum freien Taschengeld ein zweckgebundenes Budgetgeld: etwa 45 bis 65 Euro monatlich für Kleidung und Schuhe, 15 bis 25 Euro für Handy, Internet und Abos, dazu kleinere Budgets für Essen außer Haus, Schulmaterial oder Pflege. Der Unterschied zum Taschengeld ist die Zweckbindung: Das Kind verwaltet einen echten Haushaltsposten und lernt, wiederkehrende Kosten zu bedienen, bevor es das erste eigene Konto hat.
Erstens: verlässlich zahlen - Taschengeld ist Planungsgeld, und Planung braucht Verlässlichkeit. Zweitens: nicht an Bedingungen knüpfen - weder an Noten noch an Mitarbeit, sonst ist es Lohn und kein Übungsgeld. Drittens: Sparziele konkret machen. Ein sichtbares Ziel mit Preisschild und Datum verwandelt Verzicht in Fortschritt - das ist die früheste Form dessen, was später der Sparplan automatisiert.
Nein. Es gibt keine gesetzliche Regelung; die Tabelle ist eine auf Datenbasis aktualisierte Orientierung. Maßgeblich ist, was die Familie sich leisten kann und welche Ausgaben das Kind davon bestreiten soll.
Die Familienportale raten davon ab: Taschengeld soll keinesfalls an Bedingungen geknüpft sein, damit das Kind planen und eigenverantwortlich entscheiden lernt. Extra-Aufgaben können separat vereinbart werden.
Taschengeld steht zur freien Verfügung. Budgetgeld ist zweckgebunden für wiederkehrende Ausgaben wie Kleidung oder Handy - das DJI empfiehlt es ab etwa zwölf Jahren als Übung fürs Budgetieren.